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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 344/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3462; IMRRS 2009, 1877
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter darf Wände während der Mietzeit beliebig anmalen!

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08

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17 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 414 BGH - Farbklauseln, die den Mieter während der Mietzeit binden sollen, sind unwirksam!

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 1)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 46

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0956; IMRRS 2015, 0566
Mit Beitrag
AGBAGB
Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

1. Die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (insoweit Aufgabe von BGH, Rechtsentscheid vom 01.07.987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253).*)

2. Unrenoviert oder renovierungsbedürftig ist eine Wohnung nicht erst dann, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt ist. Maßgeblich ist, ob die dem Mieter überlassene Wohnung Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum aufweist, wobei solche Gebrauchsspuren außer Acht bleiben, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen. Es kommt letztlich darauf an, ob die überlassenen Mieträume den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermitteln.*)

3. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Erscheinungsformen unterliegt die Beurteilung, ob eine Wohnung dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Gesamtschau unter umfassender Würdigung aller für die Beurteilung des Einzelfalles maßgeblichen Umstände.*)

4. Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel, obliegt es ihm, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war. Die Darlegungs- und Beweislast für die Gewährung einer angemessenen Ausgleichsleistung trifft den Vermieter.*)

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IBRRS 2014, 1984; IMRRS 2014, 1066
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter erhält keine Spielhallenkonzession: Kann Vermieter kündigen?

KG, Urteil vom 14.07.2014 - 8 U 140/13

Zur Kündigung des Vermieters wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), wenn die Mieträume nicht wie vorgesehen als Spielhalle genutzt werden können und die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam ist.*)




IBRRS 2013, 2776; IMRRS 2013, 1489
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame formularmäßige Quotenabgeltungsklausel

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 285/12

Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:

"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts",

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff., und von Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663).*)

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IBRRS 2011, 3968; IMRRS 2011, 2818
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
"Weißen" bedeutet weiß streichen!

BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11

Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08, IMR 2009, 414).

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IBRRS 2010, 0324; IMRRS 2010, 0203
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Was sind Schönheitsreparaturmaßnahmen?

BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

1. Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.*)

2. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).*)

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IBRRS 2010, 0350; IMRRS 2010, 0222
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - VIII ZR 175/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3462; IMRRS 2009, 1877
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter darf Wände während der Mietzeit beliebig anmalen!

BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08

Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).*)

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3 Nachrichten gefunden
DMB: Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(21.01.2010) "Richtig, konsequent und so auch zu erwarten", kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige (20. Januar 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: "Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ..."
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DMB: Weißen der Decken" ist unzulässige Farbwahlklausel
Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung

(24.09.2009) "Die Entscheidung ist richtig und konsequent und setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nahtlos fort", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil der Karlsruher Richter vom 23.09.2009 (BGH VIII ZR 344/08).
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BGH: Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen
(23.09.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen wirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst.
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4 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

g) Vorgaben zur Art und Weise der Ausführung (BGB § 535 Rn. 1070-1073)