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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 335/02
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
Volltext22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2017, 486 | AG Tempelhof-Kreuzberg - Die Endrenovierung einer Wohnung bleibt streitig - zulässige Klausel oder Kumulation? |
IMR 2006, 6 | BGH - Schönheitsreparaturen: Tapetenklausel unwirksam! |
IBR 2003, 642 | BGH - Unwirksame Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung "infiziert" Bestimmung über turnusmäßige Schönheitsreparaturen! |
11 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 12.03.2014 - XII ZR 108/13
Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.*)
VolltextKG, Urteil vom 13.10.2006 - 3 U 3/06
Schließt der Hausverwalter einen Mietvertrag mit einer nach der Rechtsprechung des BGH unwirksamen Schönheitsreparaturklausel ab, so haftet er dem Vermieter auf Schadensersatz.
VolltextBGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 152/05
1. Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel
"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)."
enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb unwirksam.*)
2. Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05
Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.04.2005 - XII ZR 308/02
Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluß an BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235; und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755).*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 243/03
a) Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten.*)
b) Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt.*)
c) Die Zulassung der Revision in einem die Sachentscheidung enthaltenden Teilurteil durch das Berufungsgericht erstreckt sich auf die zugehörige, in einem Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung; dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht im Schlußurteil die Revision nicht zugelassen hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
a) Eine mietvertragliche Formularklausel, die den Mieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen zu einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung verpflichtet und ihm die Wahl zwischen der Zahlung und einer fachgerechten Renovierung überläßt, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.*)
b) Zu den Voraussetzungen der Erstattung von Gutachtenskosten, wenn der Vermieter einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustands der Mietwohnung beauftragt, weil der Mieter seine Zahlungspflicht aus einer solchen Kostenabgeltungsklausel bestreitet.*)
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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Mieterbund begrüßt Entscheidung
(13.09.2007) Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
a) Vergleich |