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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 271/09
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Volltext20 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2011, 177 | BGH - Deckungszusage: Ersatzanspruch des Mieters für Rechtsverfolgungskosten? |
IMR 2011, 7 | BGH - Kündigung: Kein Ersatz von Rechtsanwaltskosten in einem einfach gelagerten Fall! |
12 Volltexturteile gefunden |
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 30.06.2021 - 15 C 422/20
Für einen Großvermieter ist bei einer klaren Rechtslage die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht notwendig.
VolltextLG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2021 - 22 S 140/20
1. Auch ein Dritter kann zu Gunsten des Mieters einen bestehenden Mietrückstand ausgleichen.
2. Dem Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung kann der Einwand von § 242 BGB entgegenstehen.
VolltextAG Schöneberg, Urteil vom 12.06.2017 - 16 C 50/17
1. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind im Lichte der §§ 249, 254 BGB nur dann zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzugs entstanden sind und aus der Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig sind.
2. Wird im dem Mieterhöhungsverlangen bereits auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Zustimmung hingewiesen, so kann der Vermieter die für ein zusätzliches Anwaltsschreiben, das nur nochmals auf die Folgen einer unterlassenen Zustimmung hinweist, anfallenden Kosten nicht ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter vorprozessual keine Einwendungen gegen die Mieterhöhung erhoben hat.
VolltextAG Lichtenberg, Urteil vom 21.10.2016 - 10 C 103/15
1. Stört ein Mieter erheblich den Hausfrieden, in dem er häufig Vermieter, Nachbarn und Hausmeister ohne Anlass mit vielfältigen Schimpfworten beleidigt und sogar droht, sie "totzuschlagen", darf der Vermieter fristlos kündigen.
2. Solche Handlungen stellen Straftatbestände dar und sind damit zugleich Vertragsverletzungen, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen können.
VolltextAG Dortmund, Urteil vom 06.01.2015 - 425 C 6720/14
Die Kosten einer vorgerichtlichen Anwaltsmahnung sind für einen gewerblichen Großvermieter nicht ersatzfähig.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 07.08.2014 - 67 S 280/14
1. § 577a Abs. 1a Nr. 1 BGB nF ist auf vor dem 1.5.2013 zugegangene Kündigungserklärungen nicht anwendbar.*)
2. Der Vermieter wird nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung seiner Anbietpflicht auch dann gerecht, wenn er dem Mieter eine Alternativwohnung zu einem über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins anbietet.*)
VolltextAG Hamm, Urteil vom 16.05.2014 - 17 C 443/13
Einem gewerblichen Großvermieter stehen keine Inkassokosten zu, wenn er statt eigener Anmahnung seiner Mieter diese Arbeiten durch ein externes Inkassounternehmen aufgrund eines Rahmenvertrags erledigen lässt.*)
VolltextAG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012 - 425 C 6285/12
Ein gewerbliches Wohnungsunternehmen, das weit über 150.000 Wohnungen vermietet, bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, sei es auch nur als "Regiebetrieb", da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne Weiteres durch das kaufmännische Personal eines gewerblichen Großvermieters gefertigt werden können.
VolltextOLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2011 - 10 U 118/11
1. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.*)
2. Dem gewerblichen Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten nicht zu, wenn die den berechneten Kosten zugrunde liegende anwaltliche Tätigkeit im Sinne des §§ 249, 254 Abs. 2 BGB nicht erforderlich war. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich auf eine schlichte Zahlungsaufforderung beschränkt.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(07.10.2010) Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass es einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind daher vom Mieter nicht zu erstatten.
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(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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