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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 100/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 1219; IMRRS 2005, 0619
BauvertragBauvertrag
Ohne Fristsetzung kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung!

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2098; IMRRS 2019, 0773
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG muss nicht für irrtümlichen Fenstertausch zahlen

BGH, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 254/17

1. Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, Rz. 12 f., IMR 2016, 115 = BGHZ 207, 40).*)

2. Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Maßnahme zur Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in der irrigen Annahme durchführt, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen (hier: Fenstererneuerung), besteht ein solcher Anspruch nicht.*)




IBRRS 2005, 1219; IMRRS 2005, 0619
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ohne Fristsetzung kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung!

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

Sowohl das Recht des Käufers, gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen - wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift - voraus, daß der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.*)

Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht gemäß § 326 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB (analog) die Anrechung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.*)





1 Nachricht gefunden
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung
(16.01.2008) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik im Kaufrecht (Urteil vom 23. Februar 2005 – VIII ZR 100/04) für das Wohnraummietrecht bekräftigt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2008, 112 Dokument öffnen BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06


1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

4. Allgemeine zivilrechtliche Ansprüche (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 82-84)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Anspruchsgrundlagen und Darlegung ( Rn. 293)

1. Anspruchsgrundlagen und Darlegung ( Rn. 293)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VIII. Keine Kostenerstattung bei unberechtigter Selbstvornahme (VOB/B § 13 Rn. 354)


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

cc) Schadensersatz statt der Leistung (BGB § 535 Rn. 1097-1108)