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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 268/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2839; IMRRS 2007, 1092
BauträgerBauträger
Welche Ersatzregelung bei nichtiger Zahlungsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05


34 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0998; IMRRS 2019, 0385
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer durch Täuschung nicht fällige Zahlung erlangt, muss diese rückerstatten

KG, Urteil vom 12.03.2019 - 21 U 72/18

1. Veranlasst der Gläubiger eines vertraglichen Anspruchs seinen Vertragspartner durch Täuschung oder Zwang zu einer Zahlung, die sich zwar aus dem Vertrag ergibt, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war, ist er seinem Vertragspartner im Wege des Schadensersatzes aus § 282 BGB zur Rückerstattung verpflichtet.*)

2. § 813 Abs. 2 BGB steht diesem Schadensersatzanspruch weder in direkter noch in analoger Anwendung entgegen.*)

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IBRRS 2007, 2839; IMRRS 2007, 1092
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Ersatzregelung bei nichtiger Zahlungsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05

1. Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).*)

2. An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV noch § 632 a BGB, sondern § 641 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250).*)

3. Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht entgegen.*)

4. § 813 Abs. 2 BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.*)




IBRRS 2008, 1657; IMRRS 2008, 1121
BauträgerBauträger
Rückzahlungsansprüche bei Verstoß gegen § 3 Abs. 1 und 2 MaBV

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 - 9 U 16/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
V. Form des Bauvertrages
2. Notarielle Beurkundung

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
F. Anwendung des Verbraucherbauvertragsrechts
III. Sicherung von Abschlagszahlungen (§ 650m Abs. 2, 3 BGB)

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV
3. Rechtsfolgen MaBV-widriger Klauseln und MaBV-widriger Entgegennahme von Zahlungen

4 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

3. Kauf sanierter Gebäude ( Rn. 17-20)