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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 237/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0742
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1999 - VII ZR 237/98


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 0125; IMRRS 2008, 0076
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Freie Kündigung: Ist Vergütung Entgelt nach § 10 UStG?

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05

Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)

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IBRRS 2000, 0742
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1999 - VII ZR 237/98

Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht erbrachten Leistungen des Unternehmers nach Kündigung des Vertrages

Eine nachträgliche rechtsgeschäftliche Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag folgt nicht schon daraus, daß die Prozeßbevollmächtigten der Parteien die VOB/B für anwendbar halten.

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauvertrages, die das in § 649 Satz 1 BGB geregelte freie Kündigungsrecht des Auftraggebers ausschließt, ist unwirksam.

a) Die Darlegung des Auftragnehmers zur Kalkulation seines Vertrages hat die tatsächliche Kostenentwicklung zu berücksichtigen.

b) Ob die infolge einer Kündigung nicht erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen und dementsprechend der Auftragnehmer vom Auftraggeber Mehrwertsteuer auch für den Vergütungsteil verlangen kann, dem keine Leistungen zugrunde liegen, ist eine Frage der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung der 6. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG. Damit ist gegebenenfalls der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu befassen, Art. 234 EGV (früher Art. 177).





9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
IV. Schlussrechnung
3. Prozessuale Besonderheiten

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
B. Kündigungserklärung
I. Abrechnung nach Kündigung
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB
2. Ersparte Aufwendungen
III. Vertragsklauseln

§ 650g BGB Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme, Schlussrechnung (Pause/ Vogel)
D. Besonderheiten des VOB/B-Vertrags
III. Fälligkeit bei missbräuchlicher Berufung auf fehlende Prüfbarkeit
IV. Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Prüfbarkeit

7 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
I. Allgemeines
2. Rechtliche und praktische Bedeutung der VOB/B
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
IV. Einbeziehung von AGB in den Vertrag
VIII. Sonderregelungen für Verbraucher

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers
1. Mitwirkungshandlung des Bestellers gemäß § 642 BGB: Pflicht oder Obliegenheit

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
B. Kündigungsvoraussetzungen
II. Kündigungsgrund
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen








1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag ( Rn. 245-253)