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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 173/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0863; IMRRS 2009, 0532
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07

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1 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0231; IMRRS 2021, 0101
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenabrechnung ist keine Mahnung

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 10.11.2020 - 316 C 284/19

1. Mahnungen werden nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugehen. Eine einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegebene Erklärung geht dem gesetzlichen Vertreter nur zu, wenn sie entweder an diesen gerichtet oder für ihn bestimmt und in seinen Bereich gelangt ist.

2. Die erstmalige Zusendung einer Rechnung - selbst mit Angabe eines Zahlungsziels - ist keine Mahnung. Um nichts anderes als eine Rechnung handelt es sich bei der Übersendung einer Betriebskostenabrechnung mit der Aufforderung, die Nachzahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausgleich bringen zu lassen.

3. Der Geschäftsführer kann auch im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag für seinen Zeitaufwand immer Aufwendungsersatz (Entschädigung für den Zeitverlust) verlangen. Dieser orientiert sich an den Höchstsätzen der Zeugenentschädigung des JVEG.

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IBRRS 2009, 0863; IMRRS 2009, 0532
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07

Zur Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers.*)

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