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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 57/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0829; IMRRS 2013, 0531
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Innenputz wegen Schimmelbildung teils entfernt: 20% Mietminderung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 10 S 78/12

1. Muss aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an der Außenwand der Mietwohnung Teil des Innenputzes entfernt werden, so ist eine Mietminderung wegen optischen Mängeln i.H.v. 20% angemessen.

2. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbstständige Beweisverfahren stattgefunden hat.

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IBRRS 2011, 0003; IMRRS 2011, 0002
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erledigungserklärung = Antragsrücknahme!

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 14.10.2004 - VII ZB 23/03, IBR 2005, 64 = NZBau 2005, 42, und vom 21.09.2010 - VIII ZB 73/09).*)

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IBRRS 2005, 2992; IMRRS 2005, 1523
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ende des Mietverhältnisses während Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

Endet das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines noch andauernden Zwangsvollstreckungsverfahrens, in dem der Mieter einen Titel zur Ersatzvornahme hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erwirkt hat, so erledigt sich damit gleichsam das Zwangsvollstreckungsverfahren, da der Mieter insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Beseitigung der Mängel haben kann.

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IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.*)

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1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

III. Kostenentscheidung (ZPO § 490 Rn. 14-21)