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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V R 16/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1244; IMRRS 2017, 0502; IVRRS 2017, 0186
SteuerrechtSteuerrecht
Unternehmer steht abtretbarer Anspruch zu: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung!

BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16/16

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 350 BFH - Fälschliche Annahme eines Reverse-Charge-Falls: Korrektur nach § 27 Abs. 19 UStG!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 4031; IMRRS 2019, 1472; IVRRS 2019, 0572
SteuerrechtSteuerrecht
(ohne)

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.09.2019 - 7 K 7194/18

(ohne)

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IBRRS 2018, 1053; IMRRS 2018, 0372; IVRRS 2018, 0159
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer gehört zur Geschäftsgrundlage des Bauvertrags!

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.03.2018 - 8 U 80/17

1. Wird der Bauunternehmer gemäß § 27 Abs. 19 UStG aufgrund der Änderung der Verwaltungspraxis nachträglich zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen, liegt darin eine Änderung der Geschäftsgrundlage des Bauvertrags.*)

2. Resultiert die Verpflichtung des Bauunternehmens zur Zahlung der Umsatzsteuer entsprechend § 27 Abs. 19 UStG daraus, dass der ursprüngliche Umsatzsteuerschuldner die Erstattung der von ihm aufgrund der früheren Verwaltungspraxis entrichteten Umsatzsteuer gefordert hat, so steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu, weil ihm das Festhalten am ursprünglichen Bauvertrag nicht zumutbar ist. Ein Anspruch nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung kommt hingegen nicht in Betracht, da die vertragliche Regelung insoweit keine Lücke aufweist (entgegen OLG Köln, IBR 2017, 351).*)

3. Der Anspruch auf Vertragsanpassung und damit auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags steht in der Insolvenz des Bauunternehmers auch dem Insolvenzverwalter zu, solange Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der Insolvenzgläubiger befriedigt werden können.*)

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IBRRS 2018, 1631; IMRRS 2018, 0601; IVRRS 2018, 0264
BauträgerBauträger
Nettovergütung vereinbart: Bauträger muss Umsatzsteuer an Bauunternehmer zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.10.2017 - 29 U 182/16

1. Gehen ein Bauträger und ein Bauunternehmer bei Vertragsschluss - unzutreffend - von einer Steuerschuldnerschaft des Bauträgers aus und vereinbaren deshalb eine Nettovergütung, hat der Bauunternehmer Anspruch auf restlichen Werklohn in Höhe der angefallenen Umsatzsteuer.

2. In einem solchen Fall kann der Bauträger nicht schutzwürdig auf einen steuerrechtlichen Zufallsgewinn vertrauen.

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IBRRS 2017, 1244; IMRRS 2017, 0502; IVRRS 2017, 0186
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Unternehmer steht abtretbarer Anspruch zu: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung!

BFH, Urteil vom 23.02.2017 - V R 16/16

1. Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht.*)

2. Das Finanzamt hat eine Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG auch dann anzunehmen, wenn der Steueranspruch bereits durch Zahlung getilgt war. Auf das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis kommt es nicht an.*)

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