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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 224/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 252 | BGH - Berufungseinlegung in WEG-Sachen bei Existenz eines Konzentrationsgerichts |
14 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)
VolltextLG Duisburg, Beschluss vom 27.01.2014 - 5 S 113/13
Die Beurteilung, ob eine Streitigkeit in WEG-Sachen vorliegt, erfolgt aus einer rein materiell-rechtlichen Betrachtung, zumal es kein spezielles "WEG-Gericht" gibt. Eine Berufung kann mithin nur bei dem nach GVG zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden.
VolltextBGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 224/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 229/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 230/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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