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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 57/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 4231; IMRRS 2006, 3053
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterlöse während des Insovenzeröffnungsverfahrens

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - IX ZR 57/05

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2 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 0717; IMRRS 2008, 0502
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einziehung der Zwischenmiete durch Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - IX ZR 201/06

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist insolvenzrechtlich nicht verpflichtet, der Weiterleitung von Mietzahlungen, die der Schuldner als Zwischenvermieter erhält, an den Hauptvermieter zuzustimmen. Die Unterlassung der Mietzahlung kann ein fristloses Kündigungsrecht des Vermieters, jedoch keine Masseschuld begründen (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9. März 2005 - VIII ZR 394/03, ZIP 2005, 1085).*)

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IBRRS 2006, 4231; IMRRS 2006, 3053
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterlöse während des Insovenzeröffnungsverfahrens

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - IX ZR 57/05

1. Dem Sicherungseigentümer steht kein Anspruch auf Herausgabe des Entgelts zu, das im Eröffnungsverfahren durch Vermietung der sicherungsübereigneten Sache erzielt worden ist.*)

2. Die Zusage des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters, das während des Eröffnungsverfahrens erzielte Nutzungsentgelt an den Sicherungseigentümer auszukehren, begründet keine Masseverbindlichkeit.*)

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