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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 437/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2000
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Wann ist Zusatzvereinbarung ausgehandelt?

BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 437/04

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1781; IMRRS 2010, 1261
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Waschmaschine in der Wohnung kann nicht generell verboten werden!

AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010 - 4 C 1304/09

Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind. Ein allgemein ausnahmsloser Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da es den Mieter entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

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IBRRS 2010, 0234; IMRRS 2010, 0134
SteuerrechtSteuerrecht
Kündigungsrecht trotz Pauschalgebühr für mindestens ein Jahr

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2009 - 23 U 119/08

1. Steuerberater, die einen umfassenden Auftrag zur Hilfeleistung in Steuersachen erhalten haben, leisten Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB.*)

2. Wird bei einem dauernden Dienstverhältnis nur ein Teil der geschuldeten Dienstleistungen durch eine feste Vergütung abgegolten – hier: Pauschalvergütung für Buchführung -, besteht das Kündigungsrecht des § 627 BGB. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die nicht durch die feste Vergütung bezahlten Dienstleistungen lediglich untergeordnete Bedeutung haben und weder bezüglich des Arbeitsaufwandes noch bezüglich des Entgelts umfangreich sind.*)

3. Die Regelung des § 14 StBGebV, wonach die Pauschalgebühr für die Dauer mindestens eines Jahres vereinbart werden muss, schränkt das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB nicht ein.*)

4. Das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB kann beim Steuerberatungsvertrag nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2009, 2015; IMRRS 2009, 1042
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten

BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.*)

2. Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.*)

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IBRRS 2006, 0284; IMRRS 2006, 0164
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Anrechnung der Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 17 U 55/03

1. Der zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtete Bauträger kann nicht verlangen, dass die dem Käufer einer Eigentumswohnung in Gestalt von Mieteinnahmen zugeflossenen Gebrauchsvorteile auf den Schadensersatz angerechnet werden.

2. Ein entsprechender Vorteilsausgleich steht nur im Rahmen des negativen Interesses und allgemein bei Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses in Rede, nicht beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

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IBRRS 2005, 2000
Mit Beitrag
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Wann ist Zusatzvereinbarung ausgehandelt?

BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 437/04

Stellen sich die Bestimmungen einer im Anschluß an einen Formularvertrag (hier: Partnerschaftsvermittlungsvertrag) unterzeichneten Zusatzvereinbarung als von einer Vertragspartei gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung dar (§ 305 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB), so reicht für die Beurteilung, die Zusatzvereinbarung sei "im einzelnen ausgehandelt" (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), nicht die Feststellung, daß der Verwender der anderen Vertragspartei die Unterzeichnung "freigestellt" habe; Voraussetzung für ein "Aushandeln" ist - jedenfalls bei einem nicht ganz leicht verständlichen Text -, daß der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Zusatzvereinbarung belehrt hat oder sonstwie erkennbar geworden ist, daß der andere deren Sinn wirklich erfaßt hat.*)

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

d) Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern durch individuelle Sicherheitenabrede (VOB/B § 17 Rn. 178)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Aushandeln ( Rn. 241)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Rn. 81-91)