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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 25/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0302; IMRRS 2000, 0111
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 487 BGH - Haftung und Mitverschulden bei Anlagenvermittlung

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 3188; IMRRS 2009, 1753
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflicht des Beraters über Vergütung?

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 11 U 140/08

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)

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IBRRS 2008, 3128; IMRRS 2008, 1809
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Reine Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage ungenügend!

BGH, Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07

1. Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.*)

2. Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.*)

3. Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.*)

4. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.*)

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IBRRS 2007, 4827; IMRRS 2007, 2378
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung aus stillschweigend geschlossenem Auskuftsvertrag?

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 100/06

Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er über deren Sicherheit und Rentierlichkeit unrichtige Angaben macht und es gewähren lässt, dass der Anleger im vom Vermittler vorbereiteten Kaufauftrag an die Kapitalanlagegesellschaft unter allen in Betracht kommenden Anlegertypen (sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert, risikobewusst) eingeordnet wird.*)

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IBRRS 2007, 3818; IMRRS 2007, 1718
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darstellung der Risiken abweichend vom Beteiligungsprospekt

BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06

Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.*)

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IBRRS 2007, 2427; IMRRS 2007, 0787
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Muss Innenprovision offen gelegt werden?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - III ZR 218/06

Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine für den Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Prospekt für den Beitritt zu einem Immobilienfonds nicht aufgeführt war.*)

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IBRRS 2007, 0643; IMRRS 2007, 0373
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Sorgfaltspflichten bei der Übernahme von Informationen

BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 146/06

Zu den Sorgfaltspflichten des Maklers bei der Übernahme von Informationen des Verkäufers über das Objekt in das Maklerexposé.*)

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IBRRS 2007, 2550; IMRRS 2007, 0881
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Stillschweigender Auskunftsvertrag durch besondere Kenntnis?

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 193/05

Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.*)

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IBRRS 2007, 0048; IMRRS 2007, 0033
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Anlagevermittlers

BGH, Urteil vom 19.10.2006 - III ZR 122/05

Zur Haftung eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag, wenn er diese dem Anleger gegenüber als "sicher" bezeichnet, obwohl sie nach der Zuordnung durch die Kapitalanlagegesellschaft dem Risikoprofil "gewinnorientiert" und "risikobewusst" unterfallen.*)

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IBRRS 2004, 0619; IMRRS 2004, 0290
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zu Offenlegung der "Innenprovisionen"?

BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02

Zur Frage der Verpflichtung des Vermittlers einer prospektierten Kapitalanlage zur Offenlegung von an ihn für den Vertrieb gezahlten "Innenprovisionen".*)

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IBRRS 2004, 0127; IMRRS 2004, 0060
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlage - Verjährungsverkürzung durch Prospekt?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - III ZR 118/03

Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.*)

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