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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 139/14


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

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6 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0312; IMRRS 2024, 0133
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung trotz Verschuldens des Mieters

LG Würzburg, Beschluss vom 27.03.2023 - 44 S 119/23

Grundsätzlich kann sich der Mieter nicht auf eine Mietminderung berufen, wenn der Mangel auf sein Verhalten zurückzuführen oder von ihm zu vertreten ist. Ist jedoch ein vom Mieter verursachter Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Sachversicherung gedeckt und fällt dem Mieter hinsichtlich des Verschuldens lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last, so bleibt die Befugnis des Mieters zur Minderung der Miete unberührt.

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IBRRS 2018, 1226; IMRRS 2018, 0443
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftungsausschluss auch für erwartete Eigenschaften?

BGH, Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16

1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rz. 7).*)

2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, IMR 2016, 478 = NJW 2017, 150 Rz. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.*)




IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.*)

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IBRRS 2014, 1297; IMRRS 2014, 0647
ImmobilienImmobilien
Nachbarschaftshilfe: Kein Haftungsverzicht bei gefahrträchtigen Arbeiten!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12

1. Fehler bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe können Haftungsansprüche Dritter auslösen, sofern sie in den Schutzbereich der Absprachen zwischen den Nachbarn einbezogen sind (hier: Nachbarschaftshelfer montiert eine Außenlampe und erkennt nicht, dass deren Gehäuse wegen einer Strombrücke zwischen Phase und Schutzleiter unter Strom steht, wodurch ein Bauarbeiter einen Stromschlag mit hypoxischem Hirnschaden erleidet).*)

2. Ein stillschweigender Haftungsverzicht bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe kann nicht angenommen werden, wenn die zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind und der Nachbarschaftshelfer wegen des Schadenereignisses haftpflichtversichert ist.*)

3. Anlageninhaber i. S. v. § 2 HpflG ist nicht zwingend der Eigentümer des Gebäudes, dessen Elektroanlage einen schadenstiftenden Fehler aufweist. Zur Reichweite der Ausschlusstatbestände des § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HpflG.*)

4. Zur Frage, ob eine Änderung der DIN- oder VDE- Vorschriften den Hauseigentümer verpflichtet, die Elektroinstallation den neuen Vorschriften anzupassen.*)

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3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

A. Typische Fallkonstellationen ( Rn. 2-9)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Wirkung gegenüber Mitnutzern/Besuchern (BGB § 535 Rn. 294-298)