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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 W 59/09


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2744; IMRRS 2009, 1488
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechnung des Gebührenstreitwerts bei berechtigter Mietminderung

KG, Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 365 KG - Mietminderung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage ist der Jahresbetrag!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2864; IMRRS 2012, 2090
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwert bei Feststellungsklage auf Mietminderung

KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12

Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)

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IBRRS 2011, 3248; IMRRS 2011, 2343
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilprozess - Klage auf Feststellung der Mietminderungshöhe: Streitwert?

KG, Beschluss vom 04.08.2011 - 8 W 48/11

Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist gemäß § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (ebenso OLG Hamburg, IMR 2010, 77; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 3 U 169/08, imr-online; OLG Düsseldorf, IMR 2010, 1006 - nur online).*)

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IBRRS 2010, 3487; IMRRS 2010, 2551
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderungen: Höhe des Gebührenstreitwerts?

KG, Beschluss vom 26.08.2010 - 8 W 38/10

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)

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IBRRS 2010, 4443; IMRRS 2010, 3244
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gebührenstreitwert bei Feststellung der Minderungsberechtigung

LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2010 - 63 T 148/10

Die negative Feststellungsklage eines Mieters, mit der er seine auf dem Mietvertrag beruhende Verpflichtung zur künftigen Entrichtung des Mietzinses leugnet, stellt in der Sache das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters auf Zahlung künftigen Mietzinses dar, sodass für die Bestimmung des Streitwertes keine anderen Grundsätze gelten können.

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IBRRS 2009, 2744; IMRRS 2009, 1488
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechnung des Gebührenstreitwerts bei berechtigter Mietminderung

KG, Beschluss vom 01.07.2009 - 8 W 59/09

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 Var. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)

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