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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 W 38/10


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3487; IMRRS 2010, 2551
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderungen: Höhe des Gebührenstreitwerts?

KG, Beschluss vom 26.08.2010 - 8 W 38/10

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5 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 3164; IMRRS 2015, 1429
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mietminderung?

LG Berlin, Beschluss vom 22.09.2015 - 67 T 137/15

Der Gebührenstreitwert für eine auf die Feststellung der Minderung des Mietzinses gerichteten Klage bemisst sich nicht analog § 41 Abs. 5 GKG, sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der streitigen Minderung.*)

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IBRRS 2012, 2864; IMRRS 2012, 2090
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwert bei Feststellungsklage auf Mietminderung

KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12

Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)

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IBRRS 2012, 1752; IMRRS 2012, 1287
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorschuss-Mängelbeseitigungsklage: Streitwert?

LG Berlin, Urteil vom 18.11.2011 - 63 T 157/11

Der Gebührenstreitwert für eine vom Mieter zum Zwecke der Mängelbeseitigung gegen den Vermieter erhobene Vorschussklage richtet sich nicht nach der Höhe des geltend gemachten Vorschusses, sondern gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG analog nach dem Jahreswert einer angemessenen Minderung.

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IBRRS 2011, 3248; IMRRS 2011, 2343
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilprozess - Klage auf Feststellung der Mietminderungshöhe: Streitwert?

KG, Beschluss vom 04.08.2011 - 8 W 48/11

Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist gemäß § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (ebenso OLG Hamburg, IMR 2010, 77; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 3 U 169/08, imr-online; OLG Düsseldorf, IMR 2010, 1006 - nur online).*)

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IBRRS 2010, 3487; IMRRS 2010, 2551
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderungen: Höhe des Gebührenstreitwerts?

KG, Beschluss vom 26.08.2010 - 8 W 38/10

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)

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