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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 52/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0099
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

OLG Celle, Urteil vom 27.08.2003 - 7 U 52/03


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 2346; IMRRS 2005, 1181
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtvertrag - Kündigung eines Pachtvertrags für Minigolfanlage

OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2005 - 7 U 32/04

1. Die ordentliche Kündigung des Zeitpachtvertrages ist ausgeschlossen.

2. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, erfprdert eine Unzumutbarkeit der Weiterführung des Pachtverhältnisses.

3. Unzumutbar ist die Weiterführung nicht bereits bei wiederholten Zahlungsrückständen und Zahlungsunregelmäßigkeiten, die jedoch unterhalb der Grenze eines 6-monatgigen Pachtrückstandes bleiben.

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IBRRS 2004, 0099
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

OLG Celle, Urteil vom 27.08.2003 - 7 U 52/03

1. Die Ausnahmegestattungen nach § 1 b Satz 2 AÜG für Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe beinhalten keine Befreiung vom Erfordernis der behördlichen Erlaubnis.*)

2. Die Erlaubnis in solchen Fällen stellt auch keine bloßen Formalie dar; ihr Fehlen führt daher auch bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zur Unwirksamkeit der Verträge nach § 9 Nr. 1 AÜG.*)

3. Liegt keine Verleiherlaubnis vor, hat der Entleiher nach Bereicherungsrecht nur den ersparten Arbeitslohn auszugleichen.*)





1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag