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Ihre Suche nach Volltext: 3 U 50/09 ergab 4 Treffer in 5 Bereichen.
OLG Rostock - Umlage von Betriebskosten auf den Mieter nur bei hinreichender Bestimmtheit wirksam!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 0827
Mit Beitrag
Bauvertrag
Konkludente Abnahme
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZR 175/09
Eine konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Leistung kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht worden ist.
Gewerberaummietvertrag: Stellung eines Nachmieters
OLG Rostock, Urteil vom 14.01.2010 - 3 U 50/09
1. Der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Vereinbarung nur im Ausnahmefall zur Entlassung des Mieters gegen Gestellung eines Nachmieters verpflichtet, wenn dies im Rahmen einer Interessenabwägung nach § 242 BGB geboten erscheint.*)
2. Auch in einem Gewerberaummietvertrag können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter einen Nachmieter stellen kann, der die Räume zu Wohnzwecken nutzen will.*)
3. Dem Bestimmtheitserfordernis einer Betriebskostenumlagevereinbarung ist nicht genügt, wenn der Vertrag mehrere Varianten der umzulegenden Betriebskosten ausweist, hiervon aber keine angekreuzt wird.*)