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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 C 247/14
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IBRRS 2015, 2133; IMRRS 2015, 0858
Wohnraummietrecht
Mieter erhebt lediglich pauschale Einwendungen: Vermieter darf Kaution behalten!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.01.2015 - 17 C 247/14
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IMR 2015, 1081 | AG Berlin-Mitte - Kautionsrückzahlungsanspruch: Keine Aufrechnung bei Einwendungen gegen Betriebskostennachforderung? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2133; IMRRS 2015, 0858
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Wohnraummietrecht
Mieter erhebt lediglich pauschale Einwendungen: Vermieter darf Kaution behalten!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.01.2015 - 17 C 247/14
1. Erhebt der Mieter gegen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung nur pauschale und damit unbeachtliche Einwendungen, kann der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen.
2. Der Mieter hat keinen fälligen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer zukünftigen Betriebskostennachforderung geltend macht.
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