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OLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2015 - 1 Verg 1/15
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VK Thüringen, Beschluss vom 19.01.2024 - 5090-250-4003/401
1. Zur Abgrenzung zwischen Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen und Dienstleistungskonzession.
2. Die Bewertung, ob ein Konzessionär ganz oder zumindest teilweise das Betriebsrisiko übernimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller Umstände sind insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktbedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.
3. Der Schwellenwert ist keine absolute und objektiv messbare Größe, sondern ein Prognosewert. Ein öffentlicher Auftraggeber darf für die Berechnung keine Methode in der Absicht auswählen, die Anwendung des Vergaberechts zu umgehen.
4. Wird eine Dienstleistungskonzession auf unbegrenzte Zeit geschlossen, begründet dies einen Verstoß gegen die Einhaltung von Bestimmungen über das Konzessionsvergabeverfahren.
5. Der öffentliche Auftraggeber hat das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Auch die Entscheidungen und Maßnahmen im Vorfeld des Verfahrens festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Auftraggeber dafür entscheidet, kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
VK Westfalen, Beschluss vom 15.06.2022 - VK 1-20/22
1. Maßgeblich für den Anwendungsbereich der Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB die Ausgestaltung der landesrechtlichen Regelung zur Übertragung rettungsdienstlicher Leistungen.*)
2. Sofern die Regelung gemeinnützige Organisationen bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen privilegiert, ist der Anwendungsfall der Bereichsausnahme eröffnet.*)
3. Sieht die landesrechtliche Regelung dagegen eine Gleichrangigkeit zwischen gemeinnützigen Organisationen und privaten Akteuren vor, kann sich der Auftraggeber nicht auf die Bereichsausnahme berufen.*)
4. Die derzeitige Regelung in Nordrhein-Westfalen sieht keine Privilegierung vor, der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme ist daher nicht eröffnet.*)
VolltextVK Rheinland, Beschluss vom 06.12.2018 - VK K 52/17
1. Der Gegenstand eines Nachprüfungsantrags ist im Zweifel im Wege der Auslegung entsprechend dem vom Antragsteller erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zu ermitteln.*)
2. § 135 GWB ist ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 101b GWB nicht rückwirkend auf Altverträge anwendbar, die vor dem 24.04.2009 abgeschlossen wurden.*)
3. Es bleibt unentschieden, in welcher Weise Rechtsschutz zu gewähren ist gegen den Fortbestand eines rechtmäßig im Wege einer Inhouse-Vergabe geschlossenen Vertrages, wenn eine der Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen ist.*)
4. Das Tätigkeitskriterium des § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB unterscheidet sich von der früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs inhaltlich lediglich durch die Normierung einer festen Grenze von 80%.*)
5. Der in § 108 Abs. 7 GWB genannte Zeitraum von drei Jahren bezieht sich auf Geschäftsjahre.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2016 - 11 Verg 12/15
1. Eine unzulässige De-facto-Vergabe kann auch im Falle von Vertragsänderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Auf den Zeitpunkt der Änderung kann für den Fristbeginn nur dann abgestellt werden, wenn die Änderung isoliert angegriffen werden kann.*)
2. Ein unterlegener Bieter kann im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens nicht verlangen, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Vertragsverhältnisses mit dem bezuschlagten Bieter von etwaigen Leistungsstörungsrechten Gebrauch macht.*)
VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016 - VK 2-137/15
1. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber, das bestehende LKW-Mautsystem so auszubauen, dass es ab dem 01.09.2018 auch auf allen Bundesstraßen Mauteinnahmen generiert, führt zwar dazu, dass allein die Toll Collect GmbH als Inhaberin von für die Leistungserbringung erforderlichen Ausschließlichkeitsrechten in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dessen ungeachtet ist diese Entscheidung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.
2. Allein aufgrund des Umstands, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein Schiedsverfahren anhängig ist, kann nicht auf eine mangelnde Eignung des Bieters geschlossen werden.
OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2016 - 17 Verg 4/15
Die bloße Verlängerung eines bestehenden, befristeten Vertrags kann zwar grundsätzlich einen öffentlichen Auftrag darstellen, weil sie in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einem Neuabschluss gleichsteht. Dies gilt indes nicht, wenn sie bereits - etwa in Form einer Verlängerungsklausel - im Ursprungsvertrag angelegt war. Ebenso ist das bloße Unterlassen einer Kündigung vergaberechtlich irrelevant.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015
Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
VolltextOLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2015 - 1 Verg 1/15
1. Die einseitige Ausübung eines in den ursprünglichen Auftragsunterlagen eingeräumten und seinem Umgang nach bestimmbaren Leistungsbestimmungsrechts führt zu einer Vertragsänderung, die - wenn sie die Grenzen des vorab Vereinbarten wahrt - zu keiner Ausschreibungspflicht führt.
2. Eine "Anweisung" oder Leistungsbestimmung, die den Umfang des ursprünglich Vereinbarten überschreitet, ist wie ein neues Vertragsangebot zu behandeln.
3. Die "Aufstockung" von Vorhalteleistungen für den Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) um 16% ist als eigenständiger öffentlicher Auftrag anzusehen.
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2015 - VK-SH 01/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext4 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |