Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 1307/91
BVerfG, Urteil vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2013, 1112 | OLG Zweibrücken - Benachrichtigung des Eigentümers über Grundbucheinsicht eines Dritten unzulässig! |
IMR 2012, 391 | OLG Stuttgart - Schlecker-Pleite: Journalisten dürfen Einsicht in Grundbuch nehmen! |
IBR 2000, 620 | BVerfG - Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch? |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2024 - 10 Wx 17/23
Ein Unternehmen, das mit der Planung und Errichtung von Solarkraftwerken befasst ist, hat allein aufgrund seines Geschäftszwecks noch kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für eine auch nur beschränkte Auskunft aus dem Grundbuch zu Namen und Anschrift des Eigentümers bestimmter ihm geeignet erscheinender Grundstücke.*)
VolltextVG Berlin, Urteil vom 26.02.2015 - 13 K 186.13
1. Die Weitergabe von Eigentümerangaben an Grundstücksmakler und namentlich bekannte Kaufinteressenten ist auch bei bloßer Kaufabsicht nach dem Vermessungsgesetz Berlin grundsätzlich zulässig.*)
2. Da die Weitergabe von Eigentümerangaben einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Grundstückseigentümer darstellt, ist bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "berechtigtes Interesse" der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten.*)
3. Die Zahl der übermittelten Eigentümerangaben muss im Verhältnis zum Erwerbsinteresse stehen. Die Weitergabe von mehr als 2600 Datensätzen im Falle des Erwerbswunsches von einigen Grundstücken ist unverhältnismäßig.*)
4. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist weiter nicht zu vereinbaren, dass der Kaufinteressent unbekannt bleibt. Ein berechtigtes Interesse besteht auch nicht im Hinblick auf die Weitergabe der Geburtsdaten der Grundstückseigentümer.*)
VolltextOLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.01.2013 - 3 W 47/12
Es ist mit dem grundgesetzlich gewährten Recht der Presse auf Informationsfreiheit unvereinbar, wenn das Grundbuchamt den Grundstückseigentümer über eine der Presse gewährte Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten benachrichtigt. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Benachrichtigung besteht nicht.*)
VolltextBVerfG, Urteil vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
1. Aus dem Grundrecht auf Freiheit der Presse folgt ein Recht von Presseorganen, das Grundbuch bei Darlegung eines Informationsinteresses einzusehen.
2. Es verstößt gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit, wenn die Einsicht in das Grundbuch von der Zustimmung des Eigentümers abhängig gemacht wird.
Volltext