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IBRRS 2017, 3938; IMRRS 2017, 1634; IVRRS 2017, 0640
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - XI R 15/15

Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.*)

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