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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VIII ZR 78/05" ODER "VIII ZR 78.05"
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2006, 0839; IMRRS 2006, 0514
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Abrechnung Betriebskosten und Einsichtnahme in Abrechnungsbelege
BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
1. Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.*)
2. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.*)