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IBRRS 2006, 1714; IMRRS 2006, 1062
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.*)

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