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IBRRS 2009, 1396; IMRRS 2009, 0847
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 196/08

1. § 62 Abs. 1 ZPO findet auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG keine, auch keine entsprechende Anwendung. Die Frist wird auch bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 WEG nicht durch das rechtzeitige Vorbringen anderer Kläger gewahrt.*)

2. Wird die rechtzeitig begründete Klage eines Streitgenossen zurückgenommen, ist nur über die von dem Kläger und seinen verbleibenden Streitgenossen rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe zu entscheiden.*)