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IBRRS 2009, 0368; IMRRS 2009, 0222
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vollstreckungsschutz?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZB 57/08

Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.*)

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