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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 0511; IMRRS 2008, 0348
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Gewerberaummiete
Verjährungsfristvergleich bei Anspruch aus Alt-Dauerschuldverhältnis
LAG München, Urteil vom 26.09.2007 - 7 Sa 353/07
1. Art. 229 § 6 Abs.1 Satz 1, Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB sind auch auf Ansprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Dauerschuldverhältnissen anwendbar.
2. Für erst nach dem 01.01.2002 entstandene Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, deren Wurzel noch in der Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts liegt, sind Art. 229 § 6 Abs. 1, 3 EGBGB ebenfalls anwendbar. Es besteht kein Unterschied in der Interessenlage der Vertragsparteien zwischen Dauerschuldverhältnis und punktuellem Schuldverhältnis.