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IBRRS 2015, 2695; IMRRS 2015, 1183
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Kleinreparaturklausel umfasst Spiegel, Fenster und Beleuchtung: Regelung unwirksam!

AG Zossen, Urteil vom 11.06.2015 - 4 C 50/15

1. Eine grundsätzlich mögliche Kleinreparaturklausel darf sich nur auf diejenigen Teile der Mietsache beziehen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

2. Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper gehören nicht dazu. Eine dahingehende Klausel ist unwirksam.

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