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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 1419; IMRRS 2009, 0870
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbarte Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften

LG Itzehoe, Urteil vom 10.03.2009 - 11 S 30/08

Vereinbaren die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Gemeinschaftsordnung so auszulegen sei, dass jeder Eigentümer im wirtschaftlichen Ergebnis so zu stellen sei, als ob er Alleineigentümer - frei von den Beschränkungen des Wohnungseigentumsrechts - seines Gebäudes und seiner Sondernutzungsbereiche wäre und somit u.a. bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vornehmen dürfe, ist die Errichtung solcher baulicher Anlagen (hier: Sichtschutzzaun) im Grenzbereich der Sondernutzungsrechte zustimmungsfrei möglich, die öffentlich-rechtlich zulässig wären, wenn es sich um zwei nebeneinander liegende Grundstücke handeln würde, und auch tatsächlich an der Stelle öffentlich-rechtlich zulässig sind.*)

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