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IBRRS 2016, 0496; IMRRS 2016, 0308
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!

KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16

Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)