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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1058; IMRRS 2005, 0538
Immobilien
Höhe der Entschädigung für Inhalts- und Schrankenbestimmung
BVerfG, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 BvR 290/01
Das marktübliche Entgelt, welches Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als Ausgleich für die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums fordert, hat sich am freien (Grundstücks-)Markt zu orientieren, an dem die Marktteilnehmer ohne Regulierung des Staates agieren und Angebot wie Nachfrage auf einer freien Entschließung ohne erzwungene Einflussnahme aufgebaut sind.