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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren

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8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0954; IMRRS 2015, 0565
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unterversicherung: Wie wird die Schadenshöhe berechnet?

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

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IBRRS 2011, 3726; IMRRS 2011, 2627
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Küche verschwindet beim Sanierer: Kein Versicherungsfall!

OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2011 - 3 U 48/10

1. Beauftragt der Versicherungsnehmer zur Beseitigung eines Brandschadens einen bestimmten Brandsanierer und überlässt diesem zur Durchführung der Arbeiten eine Einbauküche, so stellt deren etwaiges "Verschwinden" beim Brandsanierer mangels der Verwirklichung einer typischen Brandgefahr kein Abhandenkommen infolge eines Brandes im Sinne des § 4 Nr. 1 VGB 2004 und damit keinen Versicherungsfall dar.*)

2. Ebenso wenig haftet der Wohngebäudeversicherer aus §§ 280, 249 ff BGB, aus §§ 280, 249 ff i.V.m. § 278 BGB oder aus § 831 BGB für dieses etwaige "Verschwinden". Das gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Brandsanierers nachdrücklich empfohlen oder sogar auf die Beauftragung gedrängt hat, sofern keine Gründe bekannt waren, die gegen die Empfehlung sprachen.*)

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IBRRS 2010, 3404; IMRRS 2010, 2488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versichertes Risiko des Schneedrucks

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09

1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)

2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)

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IBRRS 2010, 4716; IMRRS 2010, 3463
ImmobilienImmobilien
Gefahrerhöhung durch Nichtbeachtung baubehördlicher Vorgaben

LG Kiel, Urteil vom 28.12.2009 - 3 O 68/07

Gibt die Baubehörde dem Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung auf, den Wohnteil aufgrund einer Einsturzgefahr nicht mehr zu nutzen, und kommt es später aufgrund eines Sturms zu einem Zusammenbruch des Gebäudes, ist der Versicherer aufgrund einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Vorgaben der Behörde nicht gefolgt ist.

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IBRRS 2009, 2353; IMRRS 2009, 1279
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintritt des Käufers in den Gebäudeversicherungsvertrag

BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07

§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.*)

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IBRRS 2009, 0183; IMRRS 2009, 0114
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung: Mietausfall nur für vermietete Wohnung

OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2008 - 16 U 10/08

Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.*)

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IBRRS 2007, 0211; IMRRS 2007, 0121
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen

BGH, Urteil vom 06.12.2006 - IV ZR 34/05

1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.*)

2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.*)

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IBRRS 2006, 2466; IMRRS 2006, 1610
ImmobilienImmobilien
Durch Sturmschaden beschädigtes Lagergut

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99

1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)

2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)

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2 Nachrichten gefunden
Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat?

(25.03.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
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Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat

(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2018, 358 Dokument öffnen BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16


8 Normen gefunden

ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.2005)


ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Dokument öffnen  § 84
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2008)

Dokument öffnen  § 189
Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten (Stand: 01.01.2008)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
A. Allgemeines zur Abnahme
VI. Abnahmewirkungen
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme

2 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Allgemeines (ZPO § 256 Rn. 12)

IV. Kasuistik zur Zulässigkeit (ZPO § 256 Rn. 18-35a)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

B. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen (ABBL 2018) ( Rn. 6)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Vorbehalte (VOB/B § 12 Rn. 72-83)