Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 200/14
BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 18 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20
1. Die vom Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Anlage 5 zu einem Bauvertrag für ein Bürgschaftsmuster gemachte Vorgabe: "Wir erklären, dass die Ansprüche aus dieser Bürgschaft in keinem Fall früher verjähren als die gesicherte Forderung; im Höchstfall gilt die Frist des § 202 Abs. 2 BGB." benachteiligt den Auftragnehmer als Verwendungsgegner unangemessen und ist unwirksam.
2. Enthält eine vom Auftraggeber vorgegebene Sicherungsabrede, dass der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen muss, die unwirksame Vorgabe, dass die Forderung aus der Bürgschaft nicht früher verjährt als die Hauptforderung aus dem Bauvertrag, führt dies nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede.
3. Ob eine Allgemeine Geschäftsbedingung vorliegt, ist im Rahmen einer klauselbezogenen Betrachtung für jede Regelung in einem Vertrag gesondert zu prüfen.
4. Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch sein, wer von einem Dritten für eine Vielfachverwendung formulierte Klauseln (z. B. durch Übernahme aus Formularbüchern usw.) in der Absicht benutzt, diese nur in einem einzigen Fall anzuwenden. Entscheidend ist der Inhalt der übernommenen Regelung, so dass es auf eine vollständige Wortlautidentität nicht ankommt; ansonsten wären vielfältige Umgehungen durch eine bloß leichte Änderung der Formulierung möglich.
BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14
Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)
Volltext1 Leseranmerkung gefunden |
Erhebliche praktische Bedeutung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
|
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags |
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |
2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag |
b) Anderweitige Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)