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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 124/06


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IBRRS 2008, 1881
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Befangenheit des Sachverständigen wg berufl. Näheverhältnisses zu einer Partei

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - X ZR 124/06

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1 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1837; IMRRS 2017, 0749; IVRRS 2017, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abruf einer VOB/C-Nebenleistung wird nicht besonders vergütet!

KG, Urteil vom 09.05.2017 - 21 U 97/15

1. Ist die VOB/C in einen Bauvertrag einbezogen, so stellt der Abruf einer dort als Nebenleistung bewerteten Leistung keine vergütungspflichtige Leistungsänderung dar, solange nicht die Auslegung des Vertrags in seiner Gesamtheit zweifelsfrei zu einem anderen Ergebnis führt.*)

2. Zur Auslegung eines Vertrages über die Errichtung einer Autobahnbrücke im Hinblick auf die Frage, ob der Unternehmer für das Herstellen der Gründung das Bohren unter Wasserauflast hätte einkalkulieren müssen.*)

3. Streitet ein Bauunternehmer einerseits mit seinem Auftraggeber und andererseits mit seinem Nachunternehmer in unterschiedlichen Prozessen wegen der gleichen angeblichen Leistungsänderung um einen Vergütungsnachtrag, so ist zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen in beiden Rechtsstreitigkeiten eine Streitverkündung des Bauunternehmers an die jeweils nicht beteiligte Partei zulässig.*)

4. Lehnt eine Partei den Sachverständigen des Gerichts nach dem letzten Verhandlungstermin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, kann das Gericht ein unbegründetes Ablehnungsgesuch in seinem Urteil zurückweisen. Ein solches Vorgehen ist gegenüber einer Zurückweisung durch gesonderten Beschluss vorzugswürdig, um Verzögerungen des Rechtsstreits zu vermeiden.*)




IBRRS 2008, 1881
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Befangenheit des Sachverständigen wg berufl. Näheverhältnisses zu einer Partei

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - X ZR 124/06

Ein über übliche berufliche Kontakte hinausgehendes Näheverhältnis des Sachverständigen zu einer Partei begründet einen Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit.

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