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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 244/00
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IBRRS 2002, 0956; IMRRS 2002, 0443
Bauvertrag
Wertgutachten mit Schutzwirkung für Dritte!
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00
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IBRRS 2002, 0956; IMRRS 2002, 0443
Mit Beitrag
Bauvertrag
Wertgutachten mit Schutzwirkung für Dritte!
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00
1. Gehen beide Vertragsteile bei Auftragserteilung übereinstimmend davon aus, daß die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll, so kann in solchen Fällen in der Übernahme des Auftrags die schlüssige Erklärung des Gutachters liegen, auch im Interesse des Dritten gewissenhaft und unparteiisch prüfen zu wollen.
2. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um einen staatlich anerkannten Sachverständigen handelt.
3. Zur Würdigung einer Zeugenaussage.
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