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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 76/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0721
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

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25 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 306 BGH - Lieferung und Montage von Solar-Anlagen: Kauf- oder Werkvertrag?

1 Aufsatz gefunden
Die kaufmännische Rügepflicht am Bau
(Christian Meier)
Dokument öffnen IBR 2012, 1000

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1636
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2014 - 19 U 42/14

1. Ob es sich bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage eines Diffusionssystems um einen Kauf- oder einen Werkvertrag handelt, ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.

2. Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Auftraggeber im Vordergrund steht und je weniger dessen individuellen Anforderungen und die Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrags (mit Montageverpflichtung) geboten.

3. Bei Schäden, die mit Mängeln zusammenhängen, sind neben dem eigentlichen Mangelschaden nur solche Folgeschäden in den Anwendungsbereich der §§ 635, 638 BGB a.F. einzubeziehen, die mit dem Mangel "eng und unmittelbar" zusammenhängen (sog. "nahe Mangelfolgeschäden").

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IBRRS 2015, 0044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fachunternehmer muss auf fehlende Planung hinweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2014 - 22 U 101/13

1. Der Umfang der Prüfungs- bzw. Bedenkenhinweispflichten des Werkunternehmers hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es kommt auf das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen, die sonstigen Umstände der Vorgaben bzw. Vorleistungen bzw. Baubestände und die Möglichkeiten zur Untersuchung an. An einen als Fachbetrieb (hier: für "Automatische Türanlagen" und "Garagentorantriebe") firmierenden Werkunternehmer sind hohe Anforderungen an seine Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten zu stellen.*)

2. Übernimmt ein Werkunternehmer - erst recht ein Fachunternehmer - Leistungen aus seinem Fachgebiet in Kenntnis des Umstands, dass der Auftraggeber keine Planung zur Verfügung stellt, so kann er sich jedenfalls nicht mit Erfolg auf eine Enthaftung bzw. ein Mitverschulden des Auftraggebers berufen, solange er die Notwendigkeit der Planung der Werkleistung durch einen Dritten (insbesondere einen Architekten oder Fachingenieur) nicht rechtzeitig im Rahmen seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten geltend macht.*)

3. Nach § 346 Abs. 1 BGB müssen zwar grundsätzlich auch die gezogenen Nutzungen (Gebrauchsvorteile i.S.v. § 100 BGB) herausgegeben werden. Dies gilt aber nicht, wenn wesentliche Gebrauchsvorteile einer erheblich mangelhaften Werkleistung (hier: Schiebetüre als Eingangsabschlusstüre) im Zeitraum seit der Montage nicht feststellbar sind, d.h. bei Null liegen.*)

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IBRRS 2013, 3640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vom Werkvertrag?

BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

1. Für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag kommt es darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. § 478 Abs. 2 BGB ist nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen ein Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher am Ende der Lieferkette steht.

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IBRRS 2004, 0721
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk

§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier)
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB
II. „Lieferung“


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Lieferung mit Montageverpflichtung ( Rn. 113-116)