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BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
12 Volltexturteile gefunden |
OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2014 - 1 U 600/12
1. Der wesentliche Mangel hat zwei Merkmale, ein objektives und ein subjektives. Das objektive Merkmal ist die allgemeine Verkehrsauffassung darüber, ob der vorliegende Mangel unter Zugrundelegung des Vertragszwecks als empfindlich und deswegen als beachtlich anzusehen ist. Bei dem subjektiven Merkmal ist das spezielle Interesse des Auftraggebers einer vertragsgerechten Leistung in Betracht zu ziehen.
2. Ein Abzug "Neu für Alt" wegen der verlängerten Lebensdauer ist nicht vorzunehmen, wenn diese auf einer verspäteten Mängelbeseitigung beruht, da sich der Auftraggeber während des Ausbleibens der Nacherfüllung mit einem mangelhaften Werk begnügen musste.
VolltextBGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 26/12
Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf.*)
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(17.03.2014) Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf.
mehr… IBR 2014, 216 BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12
4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
VII. Abnahmeformen |
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn) |
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag |
IV. Konkludente Abnahme |
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
B. Die Regelungen zur Abnahme in § 12 VOB/B |
III. § 12 Abs. 3 VOB/B - Die Abnahmeverweigerung |