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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 185/13


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2713
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baukostenobergrenze nicht eingehalten: Folge für das Architektenhonorar?

BGH, Urteil vom 06.10.2016 - VII ZR 185/13

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19 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2733
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GÜ-Vertrag kommt nicht zu Stande: Höhe der Vergütung für erbrachte Planungsleistungen?

OLG München, Beschluss vom 29.07.2021 - 9 U 3342/20 Bau

Bietet ein Generalübernehmer für ein Bauvorhaben neben den Bau- auch Planungsleistungen zu einem Pauschalpreis an, kann er für die erbrachte Planung selbst dann nur das angebotene Honorar verlangen und nicht nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen, wenn kein Generalübernehmervertrag zu Stande kommt.

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IBRRS 2021, 0648
BauvertragBauvertrag
Auch der funktionale Mangelbegriff hat seine Grenzen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.08.2019 - 10 U 330/19

1. Der Auftragnehmer darf bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung grundsätzlich von "normalen" (Betriebs-)Umständen ausgehen. Deshalb ist eine Krananlage, die bei starkem Nebel und hoher Luftfeuchtigkeit nicht funktioniert, nicht mangelhaft, wenn der Auftragnehmer mit diesen Umgebungsbedingungen nicht rechnen musste.

2. Wird vom Auftraggeber als Mangel u.a. der Defekt eines Lesekopfs und die Unbrauchbarkeit des Messsystems genannt, wird das Mangelsymptom eines Ausfalls der gesamten Anlage bei offener Mängelursache nicht gerügt.

3. Die VOB/B räumt der Mängelbeseitigung den Vorrang ein. Eine Minderung kann nur unter den in § 13 Abs. 6 VOB/B genannten Voraussetzungen erklärt werden, zu denen im Prozess hinreichend vorzutragen ist.

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IBRRS 2016, 2713
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baukostenobergrenze nicht eingehalten: Folge für das Architektenhonorar?

BGH, Urteil vom 06.10.2016 - VII ZR 185/13

1. Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 362/01, BauR 2003, 566 = NZBau 2003, 281 = IBR 2003, 203). Der auf die Nichteinhaltung einer solchen Obergrenze gestützte Schadensersatzanspruch führt dazu, dass der Architekt den sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ergebenden Honoraranspruch auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß § 10 HOAI 2002 insoweit nicht geltend machen kann, als dieser das Honorar überschreitet, welches sich ergäbe, wenn die anrechenbaren Kosten der vereinbarten Baukostenobergrenze entsprochen hätten (dolo-agit-Einwand, § 242 BGB).*)

2. Beruft sich der Auftraggeber auf eine Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Beschaffenheitsvereinbarung.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
4. Auslegungsgrundsätze

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
C. § 650p Abs. 1
V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten
3. Einzelheiten zu den Vertragspflichten
a) Planung
cc) Berücksichtigung von Kostenvorgaben und wirtschaftlichen Verhältnissen



4 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

g) Beweislast (BGB § 650q Rn. 660-662)

X. Darlegungs- und Beweislast (HOAI § 4 Rn. 74)

b) Teilleistungen mit Kostenbezug (BGB § 650q Rn. 135-140)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Grundsatz ( Rn. 117)


1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

II. Architektenvertrag ( Rn. 1-299)