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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 170/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1342
BausicherheitenBausicherheiten
Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 30.03.2017 - VII ZR 170/16

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26 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 316 BGH - Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

1 Aufsatz gefunden
AGB-Sicherungsklauseln: Summierungseffekt kontra Teilunwirksamkeit
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2017, 1041

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2023 - VII ZR 34/20

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsregelung in § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam.*)




IBRRS 2021, 2827
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19

1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.

2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.




IBRRS 2020, 3646
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kombisicherheit + Gewährleistungsbürgschaft = Übersicherung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19

1. Eine Sicherungsabrede, wonach eine Vertragserfüllungssicherheit, die auch Mängelansprüche sichert, und daneben eine Mängelansprüchesicherheit i.H.v. jeweils 5% der Auftragssumme zu stellen ist, ist auch dann unwirksam, wenn die Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme und Erbringung aller bis dahin erhobenen Ansprüche in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt werden kann.

2. Es kommt nicht darauf an, ob die Sicherungsabrede so ausgelegt werden kann, dass sie den Auftragnehmer nicht benachteiligt, sondern nur, wie diese nach der kundenfeindlichsten Auslegung verstanden werden kann.

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IBRRS 2022, 0510
BauvertragBauvertrag
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2020 - 17 U 165/19

1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.

2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.

3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.

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IBRRS 2020, 2637
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 159/19

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8% der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, IBR 2015, 133 ; IBR 2014, 735; IBR 2011, 409).*)

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IBRRS 2018, 2534
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einrede der Aufrechenbarkeit ausgeschlossen: Sicherheitsabrede unwirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2017 - 23 U 156/16

1. Eine vom Auftraggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags gestellte Klausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam.

2. Ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit führt allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt.

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IBRRS 2017, 1342
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 30.03.2017 - VII ZR 170/16

Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Formularklauseln

Die Parteien vereinbaren - unabhängig von einer Ausführungsbürgschaft - den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadensersatz und die Erstattung von Überzahlungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Versicherung abzulösen; frühestens jedoch nach vollständiger Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel oder fehlender Leistungen.

sind bei der gebotenen Gesamtbeurteilung wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Fortführung von BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 57/02, BGHZ 157, 29 = IBR 2004, 67, 68).*)

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1 Nachricht gefunden
Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!
(18.04.2017) Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Formularklauseln

Die Parteien vereinbaren - unabhängig von einer Ausführungsbürgschaft - den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung ...
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2 Leseranmerkungen gefunden
Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich aus dem Summierungseffekt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2021, 298
Untrennbarkeit der Ablösung des Bareinbehaltes durch eine Mängelbürgschaft
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
§ 770 BGB in Vertragserfüllungssicherungsabrede ausgeschlossen: Nur Teilunwirksamkeit!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2016, 455

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit
4. Von der VOB/B abweichende Vereinbarungen

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
3. Faire Alternative zur Ablösung


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Das Austauschrecht (VOB/B § 17 Rn. 96-99)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

1. Höhe der Sicherheit (VOB/A § 9c Rn. 20-24)



1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

b) Vertragliche Vereinbarung und §§ 305 ff. BGB (VOB/B § 17 Rn. 23-56)