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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 71/99


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0787
BauvertragBauvertrag
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

BGH, Urteil vom 24.09.1999 - V ZR 71/99

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1 Beitrag gefunden
IBR 2000, 122 BGH - Bauträgerkauf: Schadensersatz wegen Nichterfüllung

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2565
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Außerordentliche Kündigung vor Ausführung: Keine Vergütung für Vorarbeiten und Planung!

OLG Köln, Urteil vom 13.04.2022 - 11 U 7/21

1. Der Besteller eines Bauwerkvertrags ist berechtigt, diesen außerordentlich zu kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

2. Die Fortsetzung des Vertrags ist für den Besteller unzumutbar, wenn der Unternehmer seine Pflichten derart verletzt, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört oder die Erreichung des Vertragswecks gefährdet ist (hier bejaht).

3. Die Wirkung einer Kündigung aus wichtigem Grund ist auf die Zukunft beschränkt. Dem Unternehmer bleibt daher der Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen, deren Umfang er auf der Grundlage des Werkvertrags berechnen kann.

4. Zu den erbrachten Leistungen gehören nur diejenigen Bauleistungen, die sich im Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das Werk eingeflossen sind.

5. Für Vorarbeiten und Planungen, die keine eigenständige Leistung darstellen und deren Vergütung in die Baupreise eingerechnet ist, kann der Unternehmer keine Vergütung verlangen, wenn die Bauleistung selbst nicht ausgeführt worden ist.

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IBRRS 2000, 0787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

BGH, Urteil vom 24.09.1999 - V ZR 71/99

1. Ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, so orientiert sich der Anspruch am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte; die weitere Entwicklung bis zu einem späteren Zeitpunkt braucht er sich grundsätzlich nicht entgegenhalten zu lassen, es sei denn, er macht einen auf die Zukunft bezogenen entgangenen Gewinn geltend.*)

2. Die sog. Rentabilitätsvermutung gilt uneingeschränkt nur, wenn der Geschädigte neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht, nicht, wenn er neben diesen Aufwendungen Ersatz solcher Vorteile verlangt, die ihm durch das Ausbleiben der Gegenleistung entgangen sind.*)

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

8. Einzelfragen zum Schadensnachweis (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 232-239)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

a) Beschäftigungsvermutung für Arbeitskräfte ( Rn. 79-83)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Nichterfüllungsschaden ( Rn. 98-102)

2. Nichterfüllungsschaden ( Rn. 98-102)