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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 157/10
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - III ZR 157/10
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 211/15
Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.*)
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - III ZR 157/10
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit bestimmter Laufzeit und für Mobilfunkverträge über vorausbezahlte Leistungen (Prepaidkarten).*)
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann) |
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB |
2. Maßstäbe der Inhaltskontrolle |