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OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16
Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12
Ein Werkunternehmer, der mangelhaft Bodenfliesen in eine Werkshalle anbringt, muss den Nutzungsausfallschaden des Bestellers begleichen, der dadurch entsteht, dass der Besteller seine Maschinen ab- und wieder aufbauen muss und für geraume Zeit seine Werkshalle räumen muss. Solche Schadensersatzansprüche wegen Nutzungsausfalls und wegen der Kosten für den Auf- und Abbau von Maschinen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, gehören im versicherungsrechtlichen Sinn zum Erfüllungsinteresse. Für diese Schäden gibt es keinen Versicherungsschutz, wenn als Gegenstand der Versicherung des Werkunternehmers eine Versicherung nur für Personen- oder Sachschäden besteht.
Volltext1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |