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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 99/11
OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11
VolltextIBRRS 2012, 2299
OLG Celle, Urteil vom 12.10.2011 - 3 U 99/11
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2021 - 17 U 492/19
1. Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Pkw-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, ein einheitlicher Erfüllungsort am Ort, an dem sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet.*)
2. Sind Ansprüche mit unterschiedlichen Erfüllungsorten mittels einer innerprozessualen Bedingung voneinander abhängig gemacht, hindert die Klammerwirkung der Bedingung eine Abtrennung der bedingten Ansprüche.*)
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11
Einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag - also auch für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises - ist der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 12.10.2011 - 3 U 99/11
Wird infolge der Einleitung eines Mahnverfahrens die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs rechtzeitig gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehemmt, erstreckt sich die Wirkung der Hemmung auch auf die innerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB erhobene, wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässige Klage, mit der derselbe prozessuale Anspruch (ein weiteres Mal) geltend gemacht und erneut gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt wird. Wird dann innerhalb der erneut laufenden Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB zwar die Klage zurückgenommen, das an das Streitgericht abgegebene Mahnverfahren aber weiterbetrieben, ist der Anspruch auch dann nicht verjährt, wenn das Mahnverfahren als solches länger als sechs Monate zum Stillstand gekommen ist.*)
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