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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 U 34/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 0016; IMRRS 2016, 0007
BauvertragBauvertrag
Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - 12 U 34/15


8 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2016, 86 OLG Hamm - "Sanierung" muss alle Mängel beseitigen!
IBR 2016, 69 OLG Hamm - Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1849
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Installation einer Photovoltaikanlage: Dach muss nach Montage dicht sein!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2019 - 29 U 199/16

1. Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage funktionstauglich ist.

2. Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Schienensystem mit aufgeständerter Bauweise ist ein Werkvertrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3646
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.03.2019 - IX ZR 149/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 0016; IMRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - 12 U 34/15

1. Handelt es sich bei dem Bauherrn um eine Privatperson und nicht um einen Unternehmer, genügt der Hinweis auf die Geltung der VOB/B auf einem Kostenvoranschlag nicht, um die VOB/B wirksam in den Vertrag einzubeziehen.

2. Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.*)

3. Die Herstellungspflicht des Auftragsnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung bzw. Ausführungsart. Das Werk ist auch dann mangelhaft, wenn die vereinbarte Leistung bzw. Ausführungsart nicht zu einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Leistung führt.

4. Auch wenn Ausschreibungen, Planungsleistungen und sonstige Leistungsvorgaben des Auftraggebers oder Vorleistungen Dritter unzureichend sind und es deshalb zu einem Mangel kommt, ist der Auftragnehmer grundsätzlich haftbar. Er wird nur dann von der Mängelhaftung frei, wenn er seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht nachgekommen ist.





1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Rechtsgeschäftliche Übernahme des Risikos ( Rn. 402-405)


1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

I. Unternehmerischer Rechtsverkehr ( Rn. 21)