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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VIII ZR 204/98" ODER "VIII ZR 204.98" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 0712
Mit Beitrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 10.03.1999 - VIII ZR 204/98
Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung
1. Im sachlichen Anwendungsbereich des § 24 a AGBG gelten für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen auch im Verbandsverfahren (§§ 13 ff AGBG) als vom Unternehmer gestellt (§ 24 a Nr. 1 1. Hs AGBG), und zwar auch dann, wenn sie handschriftlich in eine Leerstelle eingefügt sind.
2. Die im Warenhandel mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete vorformulierte Vertragsbedingung
- (Zahlung am:) "Restzahlung vor Lieferung"
hält einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.