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BGH, Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2022 - 12 U 28/21
1. Ein Ingenieur schuldet eine dem Vertrag entsprechende und nach den Regeln der Technik funktionstüchtige Planung. Die Planung ist darauf auszurichten, dass sie dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch gerecht wird.
2. Eine zu errichtende Abwasseranlage muss korrosionsbeständig sein. Anderenfalls ist die Planung mangelhaft.
3. Der Ingenieur ist verpflichtet, auf Bedenken hinzuweisen, wenn er die Ungeeignetheit der bindenden Vorgaben des Auftraggebers erkannt hat. Er muss auch auf vom Auftraggeber unerkannte Risiken der Vorgaben und Vorleistungen hinweisen, soweit sie geeignet sind, die eigene Leistung zu gefährden.
VolltextBGH, Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05
1. Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, wenn dessen Streitgegenstand und der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens nur teilweise identisch sind.*)
2. Dabei bleibt es auch dann, wenn die Hauptsacheklage zurückgenommen wurde. Die fehlende Kostengrundentscheidung im Hauptsacheverfahren kann nicht durch eine Entscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO ersetzt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 - XII ZB 176/03 -).*)
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