Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 7/09

2 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 4 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1297
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verbraucher wird nicht belehrt: Auswirkungen auf das Honorar?

OLG Köln, Urteil vom 08.04.2024 - 11 U 215/22

1. Die gegenüber einem Verbraucher bestehende Belehrungspflicht des § 7 Abs. 2 HOAI 2021 auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines über oder unter dem Basishonorarsatz liegenden Honorars gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars oder Pauschalhonorars.*)

2. Belehrt der Architekt oder Ingenieur den Verbraucher nicht ordnungsgemäß gem. § 7 Abs. 2 HOAI 2021 über die Möglichkeit, ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln vereinbarten Werte zu vereinbaren, führt dieser Verstoß nicht zur Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung, sondern nur dazu, dass das Honorar nach oben durch das Honorar nach den Basishonorarsätzen der HOAI begrenzt ist.*)

3. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht des § 7 Abs. 2 HOAI 2021 das vereinbarte Honorar unter dem sich aus den Basishonorarsätzen ergebenden Honorar liegt, trägt der Architekt bzw. Ingenieur.*)

4. Die auf das vereinbarte Honorar gestützte Klage ist nur schlüssig, wenn der Architekt oder Ingenieur neben dem vereinbarten Honorar auch das sich aus den Basishonorarsätzen ergebende Honorar schlüssig darlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2376
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planervertrag ist kein Bauvertrag!

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2018 - 10 U 143/17

1. Ein Planervertrag stellt grundsätzlich auch dann keinen Vertrag über den Bau von neuen Gebäuden im Sinne des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB (in der Fassung vom 13.06.2014 bis 31.12.2017) dar, wenn die Planerleistungen auf die Errichtung eines neuen Gebäudes gerichtet sind (vgl. OLG Köln, IBR 2017, 501).*)

2. Ein Widerruf im Sinne von § 355 BGB kann auch dann vorliegen, wenn ein Verbraucher gegenüber dem Unternehmer erklärt, dass er mit diesem keinen Vertrag abgeschlossen hat.*)

3. § 357 Abs. 8 BGB ist als europarechtlich geprägte Norm weit auszulegen und erfasst mit dem Begriff "Dienstleistungen" Werk- und Dienstleistungen jeder Art, deren Rückgewähr in Natur ausgeschlossen ist, also auch Architektenleistungen.*)

Dokument öffnen Volltext