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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 174/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2517
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1593
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauzeitennachtrag wegen Planerverzugs bezahlt: Planer muss Schaden ersetzen!

OLG München, Urteil vom 13.04.2021 - 9 U 2715/20 Bau

Kommt es aufgrund einer verzögerten Planung zu Bauablaufstörungen, darf der Auftraggeber auch unschlüssig dargelegte Bauzeitverlängerungsansprüche der Bauunternehmer (teilweise) bezahlen, wenn feststeht, dass die Forderung zumindest dem Grunde nach besteht und die Zahlung der Höhe nach angemessen ist. Der haftende Planer schuldet Schadensersatz aber nur Zug um Zug gegen die Abtretung etwaiger Rückzahlungsansprüche.

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

H. Abweichende Vereinbarungen (BGB § 548 Rn. 61-62)