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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 125/11


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4547; IMRRS 2011, 3281
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0678
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vereinbarte Kostenobergrenze deckelt Planerhonorar!

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012 - 19 U 181/11

1. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags eine verbindliche Kostenobergrenze, ist die Abrechnung des Architektenhonorars auf anrechenbare Kosten in Höhe der Kostenobergrenze begrenzt.

2. Eine vereinbarte Kostenobergrenze ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, die gleichzeitig die Obergrenze der Vergütung bildet. Das Überschreiten der Kostenobergrenze ist ein Mangel mit der Folge, dass der Architekt nicht mehr verlangen kann, als sich bei Vereinbarung der Kostenobergrenze ergibt.

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IBRRS 2011, 4547; IMRRS 2011, 3281
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)

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