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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 205/07


Beste Treffer:
IBRRS 2009, 3033
BauvertragBauvertrag
Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07



IBRRS 2009, 2564; IMRRS 2009, 1403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZR 205/07

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192 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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7 Beiträge gefunden
IBR 2010, 1111 OLG Stuttgart - Abtretung von Zahlungsansprüchen in der Regel erfüllungshalber!
IBR 2009, 638 BGH - Sind einzelne Positionen aus einer Abschlagsrechnung isoliert durchsetzbar?
IBR 2009, 637 BGH - Muss Schlussrechnung gestellt werden, auch wenn Restleistungen noch fehlen?
IBR 2009, 636 BGH - Keine Abschlagsforderungen nach Schlussrechnungsreife!
IBR 2009, 632 BGH - Neuer Preis für Leistungsänderung: Vergleichsrechnung erforderlich!
IBR 2009, 631 BGH - Funktionales Angebot über Gründungsarbeiten: Wer trägt das Risiko von Mehrkosten aus behördlichen Auflagen?
IBR 2009, 630 BGH - Vom Baugrundgutachten abweichender Boden begründet regelmäßig Mehrvergütung!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 1933
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überzahlungsausgleich: Prüfbare Rechnung nötig?

LG Hannover, Urteil vom 12.04.2013 - 14 O 351/11

1. § 6 HOAI a.F. ist nicht schon deshalb anwendbar, weil ein Auftragnehmer seine Leistung nach Zeitaufwand in Rechnung stellt.*)

2. Eine Vereinbarung gem. § 4 Abs. 1 HOAI a.F. verlangt für ihre Wirksamkeit die Einhaltung der Schriftform i.S.v. § 126 BGB.*)

3. Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Ausgleich einer Überzahlung setzt nicht analog § 8 HOAI a.F. die Vorlage einer prüfbaren Rechnung über die Überzahlung voraus.*)




IBRRS 2013, 1009; VPRRS 2013, 0234
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt Rückforderung einer Schlusszahlung?

OLG München, Urteil vom 18.12.2012 - 9 U 3932/11 Bau

1. Die Rückforderung einer Zahlung auf die Schlussrechnung eines Architekten richtet sich nach Bereicherungsrecht.*)

2. Zur Darlegungs- und Beweislast bei verschiedenen Möglichkeiten der Auslegung des Architektenvertrags.*)

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IBRRS 2011, 4697
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
BauFordSiG: Auch der Generalunternehmer ist Baugeldempfänger!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 4 U 202/10

Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalüber- und Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als \"Zwischenperson\" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben.

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IBRRS 2011, 3256
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gerichtlicher Baustopp: Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B?

OLG Naumburg, Urteil vom 23.06.2011 - 2 U 113/09

1. Ein Anspruch auf Abschlagszahlung kann nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, wenn bei Klageerhebung bereits Schlussrechnungsreife eingetreten war.*)

2. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Vergütung von Bereitschaftszeiten des Bauunternehmers bei einem gerichtlich angeordneten Baustopp gegenüber dem Auftraggeber.*)

2.1 Als Anordnung des Auftraggebers i.S. von § 2 Nr. 5 VOB/B ist auch die Mitteilung über einen gerichtlich angeordneten Baustopp anzusehen, wenn sie mit der Aufforderung verbunden wird, dieser Anordnung Folge zu leisten.*)

2.2 Die Anordnung eines vorläufigen Baustopps ohne gleichzeitige Anordnung der Räumung der Baustelle kann in einem Vertragsverhältnis, in dem es dem Bauunternehmer grundsätzlich obliegt, die Ausführung der Bauleistung organisatorisch und insbesondere zeitlich selbst zu koordinieren, zu einer erheblichen Störung des ursprünglichen Äquivalenzverhältnisses zwischen Preis und Leistung führen.*)

2.3 Für die Vergütungspflicht kommt es nicht darauf an, ob die Anordnung des Auftraggebers i.S. von § 2 Nr. 5 VOB/B vertraglich erlaubt bzw. vorgesehen war oder vom Auftragnehmer lediglich widerspruchslos im Rahmen seiner Kooperationspflicht akzeptiert und umgesetzt wurde.*)

3. Zur Ermittlung des neuen Vertragspreises für Bereitschaftszeiten des Auftragnehmers und eines Nachunternehmers.*)

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IBRRS 2011, 0713; IMRRS 2011, 0519
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOB-Bauvertrag - Wann wird nicht prüfbare Schlussrechnung endgültig fällig?

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)




IBRRS 2011, 3359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mehrvergütung bei Übernahme des Mengenrisikos!

KG, Urteil vom 26.11.2010 - 21 U 57/09

Werden die in verschiedene Einzelpositionen eines detaillierten Leistungsverzeichnisses unterteilten Vortriebsklassen insgesamt pauschal angeboten, ohne nach Vortriebsklassen zu unterscheiden, übernimmt der Auftragnehmer dadurch das Risiko der Mengen unterschiedlicher Vortriebklassen, jedenfalls soweit sie ausgeschrieben waren.

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IBRRS 2010, 2471; IMRRS 2010, 1816
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Endgültige, unberechtigte Abnahmeverweigerung: Fälligkeitseintritt!

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09

1. Der Werklohn wird auch dann fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert. Bei endgültiger Abnahmeverweigerung gilt dies auch dann, wenn der Besteller trotz der Regelung des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB keine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat

2. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht Beweisantritten zur Abnahme unter Hinweis auf tatsächlich nicht bestehende Widersprüche des Klägervortrags sowie zu der Behauptung, das geschuldete Werk sei vollständig und mangelfrei erbracht, nicht nachgeht, sondern die Werklohnklage mangels Fälligkeit abweist.

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09

vorhergend:

OLG München, 30.06.2009 - 13 U 2415/09 LG Traunstein, 11.02.2009 - 6 O 981/08

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IBRRS 2010, 1795; IMRRS 2010, 1268
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Vorgreiflichkeit bei zwei Teilforderungen in zwei Prozessen

KG, Urteil vom 30.04.2010 - 6 W 1/10

Werden eine erstrangige und eine zweitrangige Teilforderung aus demselben Schlussrechnungssaldo in zwei verschiedenen Prozessen geltend gemacht, handelt es sich bei der Frage des Bestehens bzw. Nichtbestehens der erstrangigen Teilforderung um ein gegenüber der zweitrangigen Teilforderung vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. v. § 148 ZPO, das die Anordnung der Aussetzung der Verhandlung über die zweitrangige Teilforderung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits rechtfertigt.

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IBRRS 2010, 2511
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludentes Zustandekommen eines Vertrags

OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2010 - 19 U 12/08

1. Konkludentes Zustandekommen eines Architektenvertrages vor Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung.*)

2. Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung nach § 4 Abs. 1 HOAI.*)

3. Dolo-agit-Einrede gegen Architektenanspruch auf Vergütung von Änderungsleistungen.*)

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IBRRS 2010, 0926
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Rückforderung von Abschlagszahlungen: Beweislast?

OLG Celle, Urteil vom 10.03.2010 - 14 U 128/09

Der Architekt, der Zahlungen aus Abschlagsrechnungen erhalten hat, trägt im Prozess des Auftraggebers auf Auszahlung eines Überschusses die volle Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Nachricht gefunden
BGH: Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?
1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, BauR 2004, 1146 = NZBau 2004, 386 = ZfBR 2004, 552).*)
2. Gleiches gilt, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Leistung des Auftragnehmers fertig gestellt ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. Daran ändert nichts, dass eine Klage auf Abschlagszahlung bereits erhoben worden ist. Diese Klage kann, auf eine Schlussrechnung gestützt, fortgeführt werden.*)
3. Eine Fertigstellung im Sinne von § 14 Nr. 3 VOB/B liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbracht hat. Die Abnahme indiziert die Fertigstellung regelmäßig auch dann, wenn Restleistungen fehlen. Fehlen wesentliche Restleistungen, kann sich aus deren Gewicht und den Bauumständen ergeben, dass die Leistung noch nicht fertig gestellt ist.*)
4. Die Abschlagsforderung ist grundsätzlich aus der Differenz zwischen der Vergütung für die erbrachten, nachgewiesenen Leistungen und bereits geleisteten Zahlungen zu berechnen. Eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen kommt nur in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - VII ZR 69/96, BauR 1997, 468 = ZfBR 1997, 186).*)
5. Eine Forderung aus § 2 Nr. 5 VOB/B kann grundsätzlich nicht in der Weise berechnet werden, dass lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus einer Änderung des Bauentwurfs oder einer anderen Anordnung des Auftraggebers ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist.*)
6. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B führen kann.*)
7. Gibt der Auftragnehmer ein funktionales Angebot für eine von dem Vertrag abweichende Ausführung von Gründungsarbeiten ab, für die eine von ihm einzuholende öffentlich-rechtliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) notwendig ist, kann dessen Annahme durch den Auftraggeber unter dem Vorbehalt, dass die Z.i.E. erteilt wird, nicht dahin ausgelegt werden, der Auftraggeber wolle das funktionale Angebot in ein detailliertes Angebot in der Weise ändern, dass die Auflagen der zunächst erteilten Z.i.E. den Vertragsinhalt bestimmen und die sich aus weiteren Auflagen ergebenden Mehrkosten von ihm zu übernehmen sind (hier: Nachtrag zur Z.i.E. für das Pfahlsystem Soil-Jet-Gewi einschließlich Verbundkonstruktion am Pfahlkopf mit einer HDI-Sohle).*)
8. Entscheidet ein erstinstanzliches Gericht bewusst, eine bestimmte Forderung sei nicht anhängig gemacht worden, wird die möglicherweise gleichwohl gegebene Anhängigkeit hinfällig, wenn das Urteil insoweit nicht angefochten wird. Der Kläger kann die Sache erneut anhängig machen.*)
So der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07.
Dokument öffnen IBR 2009, 1252 Dokument öffnen IBR 2009, 1352 Dokument öffnen IBR 2009, 632 Dokument öffnen IBR 2009, 636 Dokument öffnen IBR 2009, 638 Dokument öffnen IBR 2009, 637 Dokument öffnen IBR 2009, 630 Dokument öffnen IBR 2009, 631 Dokument öffnen BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07


4 Leseranmerkungen gefunden
BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 - Anm. Schalk
Leseranmerkung von christian sienz zu
 R 
Vom Baugrundgutachten abweichender Boden begründet regelmäßig Mehrvergütung!
(Günther Schalk)
Dokument öffnen IBR 2009, 630

16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
I. Abschlagszahlungen auf Werklohn
IV. Berechnung der Abschlagszahlung
VII. Übergang zur Schlussabrechnung
2. Auswirkungen der Schlussrechnungsreife auf Abschlagszahlungen
VIII. Prozessuales

§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
V. Anspruch auf Abnahme
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8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
c) Baugrundrisiken
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
C. § 2 Abs. 2 VOB/B: Berechnung der Vergütung

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)
A. Überblick
B. Einzelheiten
III. Frist zur Vorlage der Schlussrechnung (Abs. 3)

§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
A. § 16 Abs. 1 VOB/B
II. Voraussetzungen des Anspruchs auf Abschlagszahlung






6 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

4. Verhältnis zur Schlussrechnung und Verjährung (BGB § 650q Rn. 54)

b) Streitigkeiten über die Vergütungsanpassung (BGB § 650q Rn. 765-771)